Wie man Äpfel mit Birnen vergleicht - Testbiotech schreibt an EU Kommission und die Deutsche Bundesregierung

5.3. 2012 Die EU-Kommission plant, die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden, neu zu regulieren Die derzeitigen Vorschläge sind jedoch nicht ausreichend, um die Sicherheit von Umwelt und Verbrauchern zu gewährleisten. Testbiotech hat bereits am 25. Januar 2012 einen detaillierten Überblick über einige Kritikpunkte veröffentlicht (http://www.testbiotech.org/node/614). Auch bei einem Treffen mit der EU-Kommission am 14. Februar 2012 konnten diese Vorbehalte nicht ausgeräumt werden. Jetzt fasst Testbiotech die wichtigsten Schwachpunkte der geplanten neuen EU-Regularien in einem Brief an Kommissar John Dalli und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zusammen:

  • Die vergleichende Risikoprüfung ist immer noch die Grundlage der Risikoabschätzung. Demnach ist in der Regel keine umfassende Risikoprüfung vorgesehen, sondern nur eine Art schneller Check-up. Dieses Vorgehen beruht auf der Annahme, dass die Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen denen von Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichgesetzt werden können. Dies ist, als wollte man Äpfeln mit Birnen vergleichen.
  • Hinzu kommt, dass bei dieser vergleichenden Risikoprüfung sogenannte historische Daten verwendet werden, die wissenschaftlich nicht belastbar sind (siehe dazu auch die angehängte gemeinsame Presseerklärung von GeneWatch und Testbiotech vom 2. Februar 2012, http://www.testbiotech.org/node/618).
  • Wechselwirkungen mit der Umwelt, die unter anderem die Zusammensetzung der Pflanzen beeinflussen können, werden nicht ausreichend untersucht. So ist beispielsweise kein Stresstest unter kontrollierten Bedingungen vorgeschrieben, um die funktionelle Stabilität der Genkonstrukte zu überprüfen.
  • Die Untersuchung gesundheitlicher Risiken beruht nicht, wie eigentlich nötig, auf einem stufenweisen Konzept. Weder die Verwendung von Zellkulturen noch gezielte Untersuchungen relevanter gesundheitlicher Risiken oder Fütterungsversuche über mehrere Generationen sind vorgesehen.
  • Neuere Untersuchungsmethoden wie das Metabolic Profiling sind nicht vorgesehen. Damit ließen sich die Wechselwirkungen der neu eingeführten Gene mit den pflanzeneigenen Genen und ihren Stoffwechselprodukten untersuchen.
  • Stacked Events (gentechnisch veränderte Pflanzen, bei denen durch Kreuzung mehrere Genkonstrukte miteinander kombiniert worden sind) werden weniger gründlich untersucht als Pflanzen mit nur einer gentechnischen Veränderung.
  • Die Auswirkungen von Pestizidbelastungen werden bei der Risikobewertung nicht untersucht, obwohl der Anbau herbizidresistenter gentechnisch veränderter Pflanzen den Einsatz bestimmter Spritzmittel bedingt. Rückstände der Komplementärherbizide müssen als zwangsläufige Bestandteile dieser Pflanzen angesehen und im Rahmen der Risikoprüfung stärker berücksichtigt werden.
  • Kombinatorische Effekte sollen zwar künftig überprüft werden, aber die Anforderungen an die Untersuchung synergistischer, additiver und akkumulierter Effekte werden nicht ausreichend definiert.
  • Aufgrund der derzeitigen Messmethoden lässt sich die Konzentration von in gentechnisch veränderten Pflanzen gebildeten Bt-Toxinen nicht verlässlich genug bestimmen. Trotzdem werden keine vollständig evaluierten Messmethoden gefordert.
  • Weiterhin unklar bleibt, wie im Falle von wissenschaftlichen Ungewissheiten vorgegangen werden soll.
  • Ein Monitoring, das eine Identifizierung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen erlauben würde, ist nicht vorgesehen.
Alle | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009