Glyphosat-Daten: EU-Kommission setzt weiter auf Geheimhaltung

„EU-Kommission will grobe Mängel im Bericht des Bundesinstitut für Risikobewertung vertuschen.“

5. Oktober 2015 Die Akten zur Risikobewertung des Spritzmittels Glyphosat sollen weiterhin geheim bleiben. Dies teilte die EU-Kommission jetzt in einem Schreiben an Testbiotech mit. Testbiotech hatte einen Antrag auf Einblick in den Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gestellt, den die deutsche Behörde schon vor einigen Monaten an die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA geschickt hatte. Die Kommission teilt jetzt mit, dass sie nur bereits existierende Dokumente herausgeben könne. Der finale Bericht des BfR existiere aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht. Vielmehr werde der Bericht erst fertiggestellt, sobald die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA ihre Bewertung des Spritzmittels Glyphosat abgeschlossen habe. Dann würde auch eine überarbeitete Version des BfR-Berichtes veröffentlicht.

Der Bericht des BfR ist die wichtigste Grundlage für die Bewertung der Risiken des Glyphosat (Handelsname u.a. Roundup) in der EU. Er ist bisher offiziell nicht veröffentlicht, wurde aber von verschiedenen Experten bereits heftig kritisiert. Die renommierte Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheits­organisation WHO ist zu der Einschätzung gekommen, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist. Dagegen behauptet das BfR in seinem Bericht, dass das Spritzmittel für den Menschen unbedenklich sei.

Die Kommission hatte einen Antrag von Testbiotech auf Offenlegung des BfR-Berichtes bereits im August abgelehnt, und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass dieses Dokument streng geheim sei. Zugleich wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung erneut überprüfen zu lassen. Daraufhin hatte Testbiotech in einem weiteren Schreiben Zugang zur Glyphosat-Akte gefordert und auf das große öffentliche Interesse verwiesen. Am 17. September wurde Testbiotech dann mitgeteilt, dass sich die Prüfung des Verfahrens noch hinziehe, da man noch nicht alle nötigen Unterlagen beschaffen konnte. Nachdem die offizielle Frist bereits abgelaufen war, wurde Testbiotech jetzt darüber in Kenntnis gesetzt, dass man den Antrag aus formalen Gründen gar nicht prüfe. Ein Grund dafür sei, dass noch gar kein endgültiger Bericht des BfR vorliege.

„Die Spitzfindigkeiten der EU-Kommission sind nicht glaubwürdig. Wir haben den Eindruck, dass man einfach um jeden Preis versucht den Zugang zum Bericht des BfR zu verhindern. Dafür könnte es ein einfaches Motiv geben: Die EU-Kommission will grobe Mängel im Bericht des Bundesinstitut für Risikobewertung vertuschen“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Wenn es Unklarheiten in unserem Antrag gab, hätte man dies wie auch in anderen Fällen jederzeit per Rückfrage klären können. Daran hatte die Kommission aber offensichtlich kein Interesse.“

Kontakt: Christoph Then, Tel.: 0151 54638040, info@testbiotech.org

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