Beschwerde gegen EU-Importzulassungen von Gentechnik-Pflanzen

Betroffen sind herbizidresistenter Raps und Soja mit verändertem Ölgehalt
Mittwoch, 1. July 2015

Mehrere Organisationen verlangen von der EU-Kommission eine Überprüfung der Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen, die Ende März 2015 für den Import und die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln erteilt wurden. Betroffen sind ein gentechnisch veränderter Raps von Monsanto, der gegen das Herbizid Glyphosat resistent gemacht wurde (MON88302), sowie mehrere Varianten gentechnisch veränderter Sojabohnen von Monsanto und DuPont, deren Ölzusammensetzung verändert wurde (MON87769, MON87705 und DP305423). Grundlage der Beschwerde ist die EU-Verordnung 1367/2006. Die Kommission hat jetzt zwölf Wochen Zeit, um sie zu beantworten. Danach werden die Fälle möglicherweise dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer wurden bei der Zulassung unter anderem die Umweltrisiken einer unkontrollierten Ausbreitung der Rapspflanzen nicht ausreichend geprüft. Zwar geht auch die für die Risikoprüfung zuständige Europäische Lebensmittelbehörde EFSA davon aus, dass es nach Transportverlusten von Rapssamen zu einer Auswilderung der Pflanzen kommen kann, allerdings schätzt sie das Ausbreitungsrisiko als gering und damit vernachlässigbar ein. Demgegenüber verweisen die Beschwerdeführer auf mehrere Publikationen, die das Gegenteil zeigen: Tatsächlich breitet sich gentechnisch veränderter Raps entlang der Transportrouten aus und überträgt sein Erbgut in Felder und auch in Wildpopulationen.

Im Hinblick auf die Sojabohnen, deren Ölzusammensetzung verändert wurde, um die Nahrungsmittelqualität zu verändern, hat es die EFSA grundsätzlich versäumt, die tatsächlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Ernährung zu untersuchen. Wie aus internen Unterlagen der EFSA hervorgeht, halten es auch die Experten der Behörde für notwendig, für die Risikoprüfung derartiger Gentechnik-Pflanzen spezielle Prüfrichtlinien zu entwickeln. Doch derartige Richtlinien wurden bislang nie erstellt. So wurden auch die Folgen eines Verzehrs dieser Pflanzen nicht geprüft, obwohl es deutliche Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen gibt.

Die Beschwerdeführer gegen den Import der Rapspflanzen sind die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz, die Interessengemeinschaft gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirtschaft („Aktion Gen-Klage“), GeneWatch UK, die GEKKO-Stiftung, die Gen-ethische Stiftung, das Gen-ethische Netzwerk, der Verein Sambucus, und Testbiotech. Die Beschwerde wird zudem von der grassroots foundation unterstützt. Die Beschwerde gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Sojabohnen wurde von GeneWatch UK und Testbiotech eingelegt.

Seit 2013 ist bereits ein ähnlicher Fall beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig. Hier klagen das European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility (ENSSER), der Verein Sambucus und Testbiotech gegen die EU-Kommission wegen der Zulassung der gentechnisch veränderten Sojabohne Intacta, die ein Insektengift produziert. Die EU-Kommission wird in diesem Verfahren von der Regierung von Großbritannien, der EFSA und Monsanto unterstützt.

Kontakt: 

Christoph Then, Testbiotech, Tel: 0151 54638040, info@testbiotech.org
Helen Wallace, GeneWatch UK: Tel: +44-(0)1298-24300, helen.wallace@genewatch.org